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Geschwisterkindregelung

Seit Januar 2019 zahlen Eltern in Sachsen-Anhalt nur noch den Beitrag für das älteste Kind in der Krippe oder dem Kindergarten. Diese Regelung wurde im Januar 2020 erweitert, so dass die Geschwister im Hortbereich auch Berücksichtigung finden. Diese Ausweitung gilt zunächst bis zum 31.12.2021 sachsen-anhalt.de

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